Gut zu wissen!
- Warum wir?
- Fuhrpark
- Krankenfahrten
- Taxi? Mietwagen?
Wir legen größten Wert auf
- Ihre Zufriedenheit.
Daher unsere Bitte: Wenn Sie nicht zufrieden sind — sagen Sie es uns. Wenn Sie zufrieden sind, sagen Sie es gerne weiter. Vielen Dank! - Pünktlichkeit.
Wir wissen, wie wichtig Ihr Termin ist. Wir setzen alles daran, dass Sie ihn auch pünktlich wahrnehmen können. - Sauberkeit und Hygiene.
Nicht erst seit Corona reinigen und desinfizieren wir unsere Fahrzeuge regelmäßig und anlassbezogen, damit Sie Ihr Ziel ungefährdet erreichen.
Wir halten für unsere Kunden einen hochwertigen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugen vor: Ob Komfortklasse, Business Van oder der “einfache” PKW — unser Fuhrpark ist fast jeder Anforderung gewachsen.
Es stehen Ihnen bis zu 14 Fahrzeuge zu fast jeder Tageszeit zur Verfügung:
- Mietwagen
- Limousinen
- Kombis
- Großraumfahrzeuge bis zu 8 Personen
- Fahrzeuge für den Rollstuhl- und Tragestuhltransport
- Kurierfahrzeuge
Wir fahren auch mit umweltfreundlichen E‑Autos.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
- Ambulante Fahrten müssen Sie grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Der Eigenanteil beträgt in diesen Fällen 10% des Fahrpreises, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Nicht genehmigte Fahrten müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.
- Eine Kostenbefreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie die Zuzahlungsgrenze erreicht haben (1% bzw. 2% des Jahreseinkommens). Sie erhalten dann einen Befreiungsausweis. Dieser berechtigt Sie zusammen mit der entsprechenden Verordnung Ihrer Krankenasse ohne Zuzahlung bei ambulanten Fahrten ein vom Arzt verordnetes Beförderungsmittel zu benutzen.
- Bei Einweisung und Entlassung im Zusammenhang mit einem Klinikaufenthalt muss ebenfalls ein Eigenanteil wie unter 1 beschrieben geleistet werden.
- Verlegungen oder Fahrten von Krankenhaus zu Krankenhaus und zur Reha sind von der Zuzahlung befreit.
- Das Wichtigste zum Schluss:
Für alle Krankenfahrten benötigen Sie das vollständig ausgefüllte und vom Arzt unterschriebene Formular zur Verordnung einer Krankenbeförderung:
Auf Ihren Wunsch hin kümmern wir uns um die Übernahme Ihrer Fahrtkosten. Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen.
Worin besteht der Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen?
Das Taxi zählt zu den öffentlichen Verkehrsmitteln — der Mietwagen nicht.
Es gibt zwei Formen von Mietwagen:
- Der Mietwagen mit Fahrer wird — Sie haben es erraten — mit Fahrer gemietet. Zweck ist die Fahrt, deren Ziel und Ablauf der Fahrgast bestimmt.
- Den Mietwagen für Selbstfahrer erhalten Sie von der Autovermietung Ihres Vertrauens.