Gut zu wissen!

Wir leg­en größten Wert auf 

  • Ihre Zufrieden­heit.
    Daher unsere Bitte: Wenn Sie nicht zufrieden sind — sagen Sie es uns. Wenn Sie zufrieden sind, sagen Sie es gerne weit­er. Vie­len Dank!
  • Pünk­tlichkeit.
    Wir wis­sen, wie wichtig Ihr Ter­min ist. Wir set­zen alles daran, dass Sie ihn auch pünk­tlich wahrnehmen kön­nen.
  • Sauberkeit und Hygiene.
    Nicht erst seit Coro­na reini­gen und desin­fizieren wir unsere Fahrzeuge regelmäßig und anlass­be­zo­gen, damit Sie Ihr Ziel unge­fährdet erre­ichen.

Wir hal­ten für unsere Kun­den einen hochw­er­ti­gen Fuhrpark mit ver­schiede­nen Fahrzeu­gen vor: Ob Kom­fortk­lasse, Busi­ness Van oder der “ein­fache” PKW — unser Fuhrpark ist fast jed­er Anforderung gewach­sen.

Es ste­hen Ihnen bis zu 14 Fahrzeuge zu fast jed­er Tageszeit zur Ver­fü­gung:

  • Miet­wa­gen
  • Lim­ou­si­nen
  • Kom­bis
  • Großraum­fahrzeuge bis zu 8 Per­so­n­en
  • Fahrzeuge für den Roll­stuhl- und Trages­tuhltrans­port
  • Kuri­er­fahrzeuge

Wir fahren auch mit umwelt­fre­undlichen E‑Autos.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

  1. Ambu­lante Fahrten müssen Sie grund­sät­zlich von Ihrer Krankenkasse genehmi­gen lassen. Der Eigenan­teil beträgt in diesen Fällen 10% des Fahrpreis­es, jedoch min­destens 5 € und höch­stens 10 €. Nicht genehmigte Fahrten müssen vom Patien­ten selb­st bezahlt wer­den.
  2. Eine Kosten­be­freiung kön­nen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantra­gen, wenn Sie die Zuzahlungs­gren­ze erre­icht haben (1% bzw. 2% des Jahre­seinkom­mens). Sie erhal­ten dann einen Befreiungsausweis. Dieser berechtigt Sie zusam­men mit der entsprechen­den Verord­nung Ihrer Kranke­nasse ohne Zuzahlung bei ambu­lanten Fahrten ein vom Arzt verord­netes Beförderungsmit­tel zu benutzen.
  3. Bei Ein­weisung und Ent­las­sung im Zusam­men­hang mit einem Klinikaufen­thalt muss eben­falls ein Eigenan­teil wie unter 1 beschrieben geleis­tet wer­den.
  4. Ver­legun­gen oder Fahrten von Kranken­haus zu Kranken­haus und zur Reha sind von der Zuzahlung befre­it.
  5. Das Wichtig­ste zum Schluss: 
    Für alle Kranken­fahrten benöti­gen Sie das voll­ständig aus­ge­füllte und vom Arzt unter­schriebene For­mu­lar zur Verord­nung ein­er Kranken­be­förderung:

Auf Ihren Wunsch hin kümmern wir uns um die Übernahme Ihrer Fahrtkosten. Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen. 

Worin beste­ht der Unter­schied zwis­chen Taxi und Miet­wa­gen?

Das Taxi zählt zu den öffentlichen Verkehrsmit­teln — der Miet­wa­gen nicht. 

Es gibt zwei For­men von Miet­wa­gen:
- Der Miet­wa­gen mit Fahrer wird — Sie haben es errat­en — mit Fahrer gemietet. Zweck ist die Fahrt, deren Ziel und Ablauf der Fahrgast bes­timmt.
- Den Miet­wa­gen für Selb­st­fahrer erhal­ten Sie von der Autover­mi­etung Ihres Ver­trauens.

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